Zeiterfassung nach dem Arbeitszeitgesetz
Erfassen Sie Beginn, Ende und Pausen der gesamten Arbeitszeit, so wie es das ArbZG und der BAG-Beschluss verlangen. Auf dem Handy, im Web und offline.

6h 33m
Erfasst
Synchronisiert
Auf allen Geräten
Warum Sie mit der Zeiterfassung nicht warten sollten
Die Pflicht gilt bereits heute
Das Bundesarbeitsgericht hat sie 2022 aus geltendem Recht abgeleitet, nicht aus einem künftigen Gesetz. Wer auf die ArbZG-Novelle wartet, wartet auf eine Präzisierung, nicht auf den Beginn der Pflicht.
Excel scheitert an der Verlässlichkeit
Eine Tabelle kann das Minimum erfüllen, solange der Arbeitgeber sie absichert. Sobald jemand eine Stunde nachträglich verschiebt, ohne dass es sichtbar wird, ist genau diese Verlässlichkeit dahin.
Ohne Aufzeichnung fehlt das Beweismittel
Die Erfassungspflicht selbst ist derzeit nicht direkt bußgeldbewehrt. Das eigentliche Risiko liegt vor dem Arbeitsgericht: Ohne eigene Aufzeichnungen können Sie der Darstellung der Beschäftigten nichts entgegensetzen.
Deutschland · Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Kurz gesagt
Die Zeiterfassung ist in Deutschland Pflicht. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch erfassen. Die Pflicht folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in Verbindung mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie und gilt bereits heute, nicht erst mit der geplanten ArbZG-Novelle.
Rechtslage im DetailFunktionen, die den Unterschied machen
Timesheet bietet viel mehr als nur Zeiterfassung.
Vereinfachte Zeiterfassung
Erfassen Sie Ihre Arbeitszeiten unterwegs, ohne die App zu öffnen.
- Ein-Klick-Zeiterfassung
- WLAN & Geofencing-Automatisierung
- Geplante Pausenerinnerungen
- NFC-Tag-Unterstützung

Projekt- & Aufgabenverwaltung
Planen, verfolgen, zusammenarbeiten und Projekte in Echtzeit ausführen.
- Unbegrenzte Projekte
- Aufgabenkategorisierung
- Teamzusammenarbeit
- Kalenderintegration

Präzise Analysen & Statistiken
Verschaffen Sie Ihrem Unternehmen die verdiente Klarheit mit detaillierten Berichten.
- Tages-, Wochen-, Monatsberichte
- Einkommensübersicht
- Trenderkennung
- Export nach Excel & CSV

Professionelle Rechnungserstellung
Erstellen Sie detaillierte Rechnungen aus Ihren Zeiteinträgen, Ausgaben und Notizen.
- Rechnungen aus Zeiteinträgen generieren
- Ausgaben und Notizen hinzufügen
- Zahlungsstatus verfolgen
- PDF-Export

Umfassender Datenexport
Exportieren Sie Ihre Daten in mehreren Formaten für einfache Integration.
- Excel-Export
- CSV-Export
- PDF-Berichte
- API-Zugriff

Intelligente Automatisierung
Lassen Sie Timesheet mit intelligenten Automatisierungsfunktionen für Sie arbeiten.
- Standortbasierte Erfassung
- WLAN-Erkennung
- Hintergrund-Timer-Betrieb
- Schnellaktionen in der Benachrichtigung

HR-konforme Zeiterfassung
Verträge, Arbeitszeitgrenzen und Abwesenheits-Workflows, direkt im Timer statt am Monatsende nachgerüstet.
- Verträge & Anstellungsmodelle
- Live-Arbeitszeitlimits
- Urlaubs- & Überstunden-Salden
- Abwesenheitsanträge & Kalender

KI-gestützte Zeiterfassung
Zeit erfassen, Timer steuern und Antworten in Klartext, direkt aus den Chat-Kanälen, die dein Team ohnehin schon nutzt.
- Zeit in einer Nachricht erfassen
- Timer aus dem Chat steuern
- Sofortige Projekt-Antworten
- Erinnerungen, täglich & wöchentlich

Die Grenzen des ArbZG auf einen Blick
| Regel | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Werktägliche Höchstarbeitszeit | 8 Stunden, verlängerbar auf 10 | § 3 ArbZG |
| Ausgleichszeitraum für die Verlängerung | 6 Kalendermonate oder 24 Wochen | § 3 ArbZG |
| Ruhepause ab 6 Stunden Arbeit | 30 Minuten | § 4 ArbZG |
| Ruhepause ab 9 Stunden Arbeit | 45 Minuten | § 4 ArbZG |
| Tägliche Ruhezeit | 11 Stunden zusammenhängend | § 5 ArbZG |
| Sonn- und Feiertagsarbeit | Grundsätzlich verboten, Ersatzruhetag bei Ausnahmen | § 9, § 10 ArbZG |
| Dokumentation über 8 Stunden hinaus | Gesondert aufzuzeichnen | § 16 ArbZG |
| Aufbewahrungsfrist | 2 Jahre für die § 16-Aufzeichnungen | § 16 ArbZG |
Volltext: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Was eine konforme Zeiterfassung leisten muss
Aus ArbZG, ArbSchG und dem BAG-Beschluss ergeben sich sechs praktische Mindestanforderungen an ein Erfassungssystem. So deckt Timesheet sie ab.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, BAG 1 ABR 22/21Jeder Zeiteintrag hat eine feste Start- und Endzeit, nicht nur eine Dauer. Erfassen lässt sich das per Timer oder nachträglich von Hand.
Tatsächlich genommene Pausen
§ 4 ArbZGPausen werden getrennt von der Arbeitszeit erfasst, manuell über die Pausenfunktion oder automatisch nach der hinterlegten Pausenregel.
Jede Stunde über 8 Stunden täglich gesondert dokumentieren
§ 16 Abs. 2 ArbZGÜberstunden werden getrennt vom Tagessoll geführt, mit eigenem Saldo je Person und Zeitraum.
Überschreitungen der Höchstarbeitszeit erkennen
§ 3 ArbZGBusiness-PlanArbeitszeit-Limits mit Live-Anzeige melden das Erreichen der Tagesgrenze, bevor sie überschritten wird.
Verlässlich und nachvollziehbar, nicht nachträglich spurlos änderbar
BAG 1 ABR 22/21Business-PlanDas Audit-Log protokolliert jede nachträgliche Änderung mit Zeitstempel und Benutzerkonto.
Auf Verlangen der Behörde vorlegbar
§ 17 ArbZGExcel- und CSV-Export in jedem Plan, PDF-Reports ab dem Pro-Plan. Zeitraum, Projekt und Mitarbeitende sind frei wählbar.
Timesheet ist keine zertifizierte ArbZG-Lösung, und dieser Text ist keine Rechtsberatung. Die Zuordnung zeigt nur, welche Funktion welche praktische Anforderung abdeckt. Lassen Sie Ihren konkreten Fall rechtlich prüfen.
Worauf die Kontrolle schaut
Die Aufsicht liegt bei den Arbeitsschutzbehörden der Länder, je nach Bundesland etwa Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz.
- Existiert überhaupt ein System, das die gesamte Arbeitszeit erfasst, nicht nur die Mehrarbeit?
- Sind Beginn, Ende und Pausen für jede Person und jeden Tag nachvollziehbar?
- Sind die Aufzeichnungen nach § 16 für Stunden über 8 Stunden täglich vorhanden?
- Werden die 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten?
- Werden die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahrt?
- Prüft der Arbeitgeber die Einträge, oder pflegen die Beschäftigten sie unkontrolliert selbst?
Strafen
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Verstoß gegen Höchstarbeitszeit, Pausen oder Ruhezeit | Bußgeld bis 30.000 EUR (§ 22 ArbZG) |
| Beharrliche Wiederholung oder Gefährdung | Geld- oder Freiheitsstrafe (§ 23 ArbZG) |
Die Erfassungspflicht selbst ist derzeit nicht direkt bußgeldbewehrt, weil sie aus dem ArbSchG abgeleitet wird. Wer nicht erfasst, verliert vor allem im Arbeitsgerichtsprozess das Beweismittel.
Zum Weiterlesen
Arbeitszeitgesetz 2026: Pflicht zur Zeiterfassung
Der vollständige Beitrag mit dem BAG-Beschluss im Wortlaut, dem Stand der geplanten ArbZG-Novelle, den Sonderregeln für Jugendliche, Schwangere und Nachtarbeit sowie allen Fundstellen.
Beitrag lesenWählen Sie Ihren passenden Plan
Testen Sie Timesheet PRO 30 Tage kostenlos.
Pläne für Teams
Für Teams, die zusammen arbeiten: Web, Mobile, KI, HR.
Pro
Für Profis & Teams
pro Benutzer
- Alles aus Plus
- Web-Zugriff
- Rechnungserstellung
- Team-Funktionen
- API-Zugriff
- Chronis KI-Assistent (Chat-basierte Erfassung)
- MCP-Server (Claude · ChatGPT)
Business
HR & KI für wachsende Teams
pro Benutzer
- Alles aus Pro
- Verträge & Anstellungsmodelle
- Arbeitszeit-Limits & Live-Anzeige
- Abwesenheitsanträge, Freigaben & Kalender
- Urlaubs- & Überstunden-Salden
- Ruhezeiten- & Pausenkontrolle
- Eigene Freigabe-Workflows
- Gleitzeit & Kernzeit-Regeln
- Audit-Logs & Compliance-Berichte
Enterprise
Skalierung & dedizierter Support
pro Benutzer
- Alles aus Business
- Bis zu 200 Teammitglieder
- 24/7 Prioritäts-Support
Pläne für Einzelnutzer
Mobile-first Pläne für einzelne Anwender.
Basic
Perfekt für den persönlichen Gebrauch
- Zeiterfassung
- Unbegrenzte Projekte
- Basis-Statistiken
- Excel & CSV Export
Plus
Ideal für Freelancer
- Alles aus Basic
- Cloud-Backup
- Echtzeit-Synchronisation
- Unbegrenzter Speicher
Alle Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird bei Kauf hinzugefügt.
Häufige Fragen zur Zeiterfassung in Deutschland
Die Regeln nach ArbZG und was sie für Ihren Betrieb bedeuten.
Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber ein System einführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit erfasst wird. Die Pflicht gilt heute und nicht erst mit der geplanten Novelle des Arbeitszeitgesetzes.
Nein. Ein eigenständiges Zeiterfassungsgesetz existiert in Deutschland nicht. Die Pflicht ergibt sich aus dem Zusammenspiel von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, dem Arbeitszeitgesetz und der EU-Arbeitszeitrichtlinie samt CCOO-Urteil des EuGH.
Excel kann das Minimum erfüllen, wenn die Daten verlässlich sind und der Arbeitgeber sie absichert. In der Praxis scheitert Excel an der Nachvollziehbarkeit: Sobald jemand eine Stunde nachträglich verschiebt, ohne dass das sichtbar wird, ist die Verlässlichkeit dahin.
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat Vertrauensarbeitszeit nicht abgeschafft. Beschäftigte dürfen ihre Zeiten selbst eintragen und ihre Lage frei einteilen. Die Erfassung muss aber stattfinden, und der Arbeitgeber bleibt für ein verlässliches System verantwortlich.
§ 16 ArbZG verlangt 2 Jahre für die Aufzeichnungen über die 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit. Lohnsteuerrechtliche Aufbewahrungspflichten reichen mit bis zu 6 Jahren weiter.
Ja. Das Arbeitszeitgesetz kennt keine Untergrenze nach Stundenumfang. Solo-Selbständige ohne Beschäftigte unterliegen der Pflicht dagegen nicht, weil sie kein Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes sind.
Zeiterfassung in den anderen DACH-Ländern
Zeiterfassung nach ArbZG, ohne Tabellenkalkulation
Beginn, Ende und Pausen auf dem Handy, im Web und offline erfassen. 30 Tage Pro kostenlos testen.


