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Zeiterfassung in Österreich nach § 26 AZG

Erfassen Sie Beginn, Ende und Ruhepausen für jede beschäftigte Person und jeden Tag, so wie es das österreichische Arbeitszeitgesetz verlangt.

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Warum § 26 AZG mehr verlangt als eine Stundenliste

Jeden Tag, für jede beschäftigte Person

§ 26 verlangt Beginn und Ende der Arbeitszeit, die Ruhepausen mit Beginn und Ende sowie die Art der Arbeitszeit. Eine reine Monatssumme genügt nicht.

Die vereinfachte Aufzeichnung greift selten

Sie ist nur bei tatsächlich regelmäßiger Arbeitszeit zulässig, und die Arbeitsinspektion legt das eng aus. Bei Gleitzeit, Telearbeit oder im Homeoffice lässt sie sich in der Praxis nicht halten.

Strafen summieren sich pro Person

Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen kosten 72 bis 1.815 EUR, und zwar je beschäftigter Person und je Verstoß. Bei einem größeren Team wird daraus schnell ein fünfstelliger Betrag.

Österreich · Arbeitszeitgesetz (AZG)

Kurz gesagt

In Österreich verlangt § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) Aufzeichnungen je Beschäftigter und je Tag über Beginn und Ende der Arbeitszeit, die Ruhepausen mit Beginn und Ende sowie die Art der Arbeitszeit. Die Aufzeichnungen sind mindestens 1 Jahr aufzubewahren und der Arbeitsinspektion auf Verlangen vorzulegen. Elektronische Systeme sind zulässig, müssen aber manipulationssicher sein.

Rechtslage im Detail

Funktionen, die den Unterschied machen

Timesheet bietet viel mehr als nur Zeiterfassung.

Vereinfachte Zeiterfassung

Erfassen Sie Ihre Arbeitszeiten unterwegs, ohne die App zu öffnen.

  • Ein-Klick-Zeiterfassung
  • WLAN & Geofencing-Automatisierung
  • Geplante Pausenerinnerungen
  • NFC-Tag-Unterstützung
Timesheet Timer mit der laufenden Aufgabe und ihrer Zeitstatistik

Projekt- & Aufgabenverwaltung

Planen, verfolgen, zusammenarbeiten und Projekte in Echtzeit ausführen.

  • Unbegrenzte Projekte
  • Aufgabenkategorisierung
  • Teamzusammenarbeit
  • Kalenderintegration
Projekt- und Aufgabenliste in Timesheet mit erfassten Stunden je Eintrag

Präzise Analysen & Statistiken

Verschaffen Sie Ihrem Unternehmen die verdiente Klarheit mit detaillierten Berichten.

  • Tages-, Wochen-, Monatsberichte
  • Einkommensübersicht
  • Trenderkennung
  • Export nach Excel & CSV
Auswertungen in Timesheet mit erfassten Stunden und Umsatz je Projekt

Professionelle Rechnungserstellung

Erstellen Sie detaillierte Rechnungen aus Ihren Zeiteinträgen, Ausgaben und Notizen.

  • Rechnungen aus Zeiteinträgen generieren
  • Ausgaben und Notizen hinzufügen
  • Zahlungsstatus verfolgen
  • PDF-Export
In Timesheet erstellte Rechnung aus erfasster Zeit, Auslagen und Notizen

Umfassender Datenexport

Exportieren Sie Ihre Daten in mehreren Formaten für einfache Integration.

  • Excel-Export
  • CSV-Export
  • PDF-Berichte
  • API-Zugriff
Export-Ansicht in Timesheet mit Feldauswahl und Formatoptionen

Intelligente Automatisierung

Lassen Sie Timesheet mit intelligenten Automatisierungsfunktionen für Sie arbeiten.

  • Standortbasierte Erfassung
  • WLAN-Erkennung
  • Hintergrund-Timer-Betrieb
  • Schnellaktionen in der Benachrichtigung
Regeln zur automatischen Zeiterfassung in Timesheet per Geofence, WLAN und NFC

HR-konforme Zeiterfassung

Verträge, Arbeitszeitgrenzen und Abwesenheits-Workflows, direkt im Timer statt am Monatsende nachgerüstet.

  • Verträge & Anstellungsmodelle
  • Live-Arbeitszeitlimits
  • Urlaubs- & Überstunden-Salden
  • Abwesenheitsanträge & Kalender
HR-Ansicht in Timesheet mit Verträgen, Arbeitszeitgrenzen und Abwesenheitsanträgen

KI-gestützte Zeiterfassung

Zeit erfassen, Timer steuern und Antworten in Klartext, direkt aus den Chat-Kanälen, die dein Team ohnehin schon nutzt.

  • Zeit in einer Nachricht erfassen
  • Timer aus dem Chat steuern
  • Sofortige Projekt-Antworten
  • Erinnerungen, täglich & wöchentlich
Chronis KI-Assistent in Timesheet erfasst Zeit aus einer Nachricht in Alltagssprache

Die Grenzen des AZG auf einen Blick

RegelWertFundstelle
Normalarbeitszeit täglich8 Stunden§ 3 Abs. 1 AZG
Normalarbeitszeit wöchentlich40 Stunden§ 3 Abs. 1 AZG
Höchstarbeitszeit täglich12 Stunden (10 Standard, 12 ausnahmsweise)§ 9 AZG
Höchstarbeitszeit wöchentlich60 Stunden (50 Standard, 60 ausnahmsweise)§ 9 AZG
Ruhepause30 Minuten nach 6 Stunden§ 11 AZG
Tägliche Ruhezeit11 Stunden zusammenhängend§ 12 AZG
Wöchentliche Ruhezeit36 Stunden zusammenhängend§ 3 ARG
AufbewahrungsfristMindestens 1 Jahr (24 Monate für Lenker, 2 Jahre für Jugendliche)§ 26 AZG

Volltext: Arbeitszeitgesetz (AZG)

Was eine konforme Zeiterfassung leisten muss

Kollektivverträge senken die Normalarbeitszeit häufig unter 40 Stunden. An der Aufzeichnungspflicht ändert das nichts. Das verlangt § 26 AZG im Einzelnen, und so deckt Timesheet es ab.

Beginn und Ende der Arbeitszeit für jede beschäftigte Person und jeden Tag

§ 26 Abs. 1 AZG

Jeder Zeiteintrag hat eine feste Start- und Endzeit, nicht nur eine Dauer. Erfassen lässt sich das per Timer oder nachträglich von Hand.

Ruhepausen einschließlich Beginn und Ende

§ 26 Abs. 1 AZG

Pausen werden getrennt von der Arbeitszeit erfasst, manuell über die Pausenfunktion oder automatisch nach der hinterlegten Pausenregel.

Art der Arbeitszeit unterscheiden, etwa Normalarbeitszeit und Überstunde

§ 26 Abs. 1 AZG

Überstunden werden getrennt vom Tagessoll geführt, mit eigenem Saldo je Person und Zeitraum.

Aufzeichnungen den Beschäftigten auf Verlangen zur Verfügung stellen

§ 26 Abs. 2 AZG

Beschäftigte sehen ihre eigenen Einträge jederzeit in der App und im Web und können sie selbst exportieren.

Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungen

Prüfpraxis der ArbeitsinspektionBusiness-Plan

Das Audit-Log protokolliert jede nachträgliche Änderung mit Zeitstempel und Benutzerkonto.

Der Arbeitsinspektion auf Verlangen vorlegen

§ 26 Abs. 2 AZG

Excel- und CSV-Export in jedem Plan, PDF-Reports ab dem Pro-Plan. Zeitraum, Projekt und Mitarbeitende sind frei wählbar.

Timesheet ist keine zertifizierte AZG-Lösung, und dieser Text ist keine Rechtsberatung. Die Zuordnung zeigt nur, welche Funktion welche praktische Anforderung abdeckt. Lassen Sie Ihren konkreten Fall rechtlich prüfen.

Worauf die Kontrolle schaut

Die Arbeitsinspektion im Zentral-Arbeitsinspektorat des Arbeitsministeriums setzt das AZG durch. Der Tätigkeitsbericht 2023 verzeichnet 52.253 Kontrollen und 101.923 dokumentierte Übertretungen.

  • Liegen für jede beschäftigte Person tägliche Aufzeichnungen vor, mit Beginn, Ende und Pausen?
  • Sind Überstunden als solche gekennzeichnet und nicht in der Normalarbeitszeit versteckt?
  • Ist die vereinfachte Aufzeichnung nach § 26 Abs. 3 überhaupt zulässig, oder arbeitet die Person mit Gleitzeit, Telearbeit oder im Homeoffice?
  • Lässt sich das elektronische System nachträglich spurlos ändern?
  • Wird die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten, besonders nach einem 10- bis 12-Stunden-Tag?
  • Bei All-in-Verträgen: Gibt es eine jährliche Deckungsprüfung gegen die tatsächlich geleisteten Überstunden?

Strafen

VerstoßStrafe
Standardverstoß gegen Arbeitszeit oder Ruhezeit72 bis 1.815 EUR pro beschäftigter Person
Fehlende oder unvollständige § 26-Aufzeichnungen72 bis 1.815 EUR pro beschäftigter Person
Wiederholungsfall nach den höheren Strafsätzenbis 3.600 EUR pro beschäftigter Person

Die Strafen fallen pro beschäftigter Person und pro Verstoß an. Ein Betrieb mit 50 Beschäftigten ohne § 26-Aufzeichnungen riskiert damit eine Gesamtsumme im fünfstelligen Bereich.

Zum Weiterlesen

Österreich Arbeitszeitgesetz: Aufzeichnungspflicht 2026

Der vollständige Beitrag zur Reform 2018 und der 12/60-Grenze, zur vereinfachten Aufzeichnung, zu All-in-Verträgen und der Deckungsprüfung sowie zu den Sonderregeln für Jugendliche und Schwangere.

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