Zeiterfassung in Österreich nach § 26 AZG
Erfassen Sie Beginn, Ende und Ruhepausen für jede beschäftigte Person und jeden Tag, so wie es das österreichische Arbeitszeitgesetz verlangt.

6h 33m
Erfasst
Synchronisiert
Auf allen Geräten
Warum § 26 AZG mehr verlangt als eine Stundenliste
Jeden Tag, für jede beschäftigte Person
§ 26 verlangt Beginn und Ende der Arbeitszeit, die Ruhepausen mit Beginn und Ende sowie die Art der Arbeitszeit. Eine reine Monatssumme genügt nicht.
Die vereinfachte Aufzeichnung greift selten
Sie ist nur bei tatsächlich regelmäßiger Arbeitszeit zulässig, und die Arbeitsinspektion legt das eng aus. Bei Gleitzeit, Telearbeit oder im Homeoffice lässt sie sich in der Praxis nicht halten.
Strafen summieren sich pro Person
Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen kosten 72 bis 1.815 EUR, und zwar je beschäftigter Person und je Verstoß. Bei einem größeren Team wird daraus schnell ein fünfstelliger Betrag.
Österreich · Arbeitszeitgesetz (AZG)
Kurz gesagt
In Österreich verlangt § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) Aufzeichnungen je Beschäftigter und je Tag über Beginn und Ende der Arbeitszeit, die Ruhepausen mit Beginn und Ende sowie die Art der Arbeitszeit. Die Aufzeichnungen sind mindestens 1 Jahr aufzubewahren und der Arbeitsinspektion auf Verlangen vorzulegen. Elektronische Systeme sind zulässig, müssen aber manipulationssicher sein.
Rechtslage im DetailFunktionen, die den Unterschied machen
Timesheet bietet viel mehr als nur Zeiterfassung.
Vereinfachte Zeiterfassung
Erfassen Sie Ihre Arbeitszeiten unterwegs, ohne die App zu öffnen.
- Ein-Klick-Zeiterfassung
- WLAN & Geofencing-Automatisierung
- Geplante Pausenerinnerungen
- NFC-Tag-Unterstützung

Projekt- & Aufgabenverwaltung
Planen, verfolgen, zusammenarbeiten und Projekte in Echtzeit ausführen.
- Unbegrenzte Projekte
- Aufgabenkategorisierung
- Teamzusammenarbeit
- Kalenderintegration

Präzise Analysen & Statistiken
Verschaffen Sie Ihrem Unternehmen die verdiente Klarheit mit detaillierten Berichten.
- Tages-, Wochen-, Monatsberichte
- Einkommensübersicht
- Trenderkennung
- Export nach Excel & CSV

Professionelle Rechnungserstellung
Erstellen Sie detaillierte Rechnungen aus Ihren Zeiteinträgen, Ausgaben und Notizen.
- Rechnungen aus Zeiteinträgen generieren
- Ausgaben und Notizen hinzufügen
- Zahlungsstatus verfolgen
- PDF-Export

Umfassender Datenexport
Exportieren Sie Ihre Daten in mehreren Formaten für einfache Integration.
- Excel-Export
- CSV-Export
- PDF-Berichte
- API-Zugriff

Intelligente Automatisierung
Lassen Sie Timesheet mit intelligenten Automatisierungsfunktionen für Sie arbeiten.
- Standortbasierte Erfassung
- WLAN-Erkennung
- Hintergrund-Timer-Betrieb
- Schnellaktionen in der Benachrichtigung

HR-konforme Zeiterfassung
Verträge, Arbeitszeitgrenzen und Abwesenheits-Workflows, direkt im Timer statt am Monatsende nachgerüstet.
- Verträge & Anstellungsmodelle
- Live-Arbeitszeitlimits
- Urlaubs- & Überstunden-Salden
- Abwesenheitsanträge & Kalender

KI-gestützte Zeiterfassung
Zeit erfassen, Timer steuern und Antworten in Klartext, direkt aus den Chat-Kanälen, die dein Team ohnehin schon nutzt.
- Zeit in einer Nachricht erfassen
- Timer aus dem Chat steuern
- Sofortige Projekt-Antworten
- Erinnerungen, täglich & wöchentlich

Die Grenzen des AZG auf einen Blick
| Regel | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Normalarbeitszeit täglich | 8 Stunden | § 3 Abs. 1 AZG |
| Normalarbeitszeit wöchentlich | 40 Stunden | § 3 Abs. 1 AZG |
| Höchstarbeitszeit täglich | 12 Stunden (10 Standard, 12 ausnahmsweise) | § 9 AZG |
| Höchstarbeitszeit wöchentlich | 60 Stunden (50 Standard, 60 ausnahmsweise) | § 9 AZG |
| Ruhepause | 30 Minuten nach 6 Stunden | § 11 AZG |
| Tägliche Ruhezeit | 11 Stunden zusammenhängend | § 12 AZG |
| Wöchentliche Ruhezeit | 36 Stunden zusammenhängend | § 3 ARG |
| Aufbewahrungsfrist | Mindestens 1 Jahr (24 Monate für Lenker, 2 Jahre für Jugendliche) | § 26 AZG |
Volltext: Arbeitszeitgesetz (AZG)
Was eine konforme Zeiterfassung leisten muss
Kollektivverträge senken die Normalarbeitszeit häufig unter 40 Stunden. An der Aufzeichnungspflicht ändert das nichts. Das verlangt § 26 AZG im Einzelnen, und so deckt Timesheet es ab.
Beginn und Ende der Arbeitszeit für jede beschäftigte Person und jeden Tag
§ 26 Abs. 1 AZGJeder Zeiteintrag hat eine feste Start- und Endzeit, nicht nur eine Dauer. Erfassen lässt sich das per Timer oder nachträglich von Hand.
Ruhepausen einschließlich Beginn und Ende
§ 26 Abs. 1 AZGPausen werden getrennt von der Arbeitszeit erfasst, manuell über die Pausenfunktion oder automatisch nach der hinterlegten Pausenregel.
Art der Arbeitszeit unterscheiden, etwa Normalarbeitszeit und Überstunde
§ 26 Abs. 1 AZGÜberstunden werden getrennt vom Tagessoll geführt, mit eigenem Saldo je Person und Zeitraum.
Aufzeichnungen den Beschäftigten auf Verlangen zur Verfügung stellen
§ 26 Abs. 2 AZGBeschäftigte sehen ihre eigenen Einträge jederzeit in der App und im Web und können sie selbst exportieren.
Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungen
Prüfpraxis der ArbeitsinspektionBusiness-PlanDas Audit-Log protokolliert jede nachträgliche Änderung mit Zeitstempel und Benutzerkonto.
Der Arbeitsinspektion auf Verlangen vorlegen
§ 26 Abs. 2 AZGExcel- und CSV-Export in jedem Plan, PDF-Reports ab dem Pro-Plan. Zeitraum, Projekt und Mitarbeitende sind frei wählbar.
Timesheet ist keine zertifizierte AZG-Lösung, und dieser Text ist keine Rechtsberatung. Die Zuordnung zeigt nur, welche Funktion welche praktische Anforderung abdeckt. Lassen Sie Ihren konkreten Fall rechtlich prüfen.
Worauf die Kontrolle schaut
Die Arbeitsinspektion im Zentral-Arbeitsinspektorat des Arbeitsministeriums setzt das AZG durch. Der Tätigkeitsbericht 2023 verzeichnet 52.253 Kontrollen und 101.923 dokumentierte Übertretungen.
- Liegen für jede beschäftigte Person tägliche Aufzeichnungen vor, mit Beginn, Ende und Pausen?
- Sind Überstunden als solche gekennzeichnet und nicht in der Normalarbeitszeit versteckt?
- Ist die vereinfachte Aufzeichnung nach § 26 Abs. 3 überhaupt zulässig, oder arbeitet die Person mit Gleitzeit, Telearbeit oder im Homeoffice?
- Lässt sich das elektronische System nachträglich spurlos ändern?
- Wird die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten, besonders nach einem 10- bis 12-Stunden-Tag?
- Bei All-in-Verträgen: Gibt es eine jährliche Deckungsprüfung gegen die tatsächlich geleisteten Überstunden?
Strafen
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Standardverstoß gegen Arbeitszeit oder Ruhezeit | 72 bis 1.815 EUR pro beschäftigter Person |
| Fehlende oder unvollständige § 26-Aufzeichnungen | 72 bis 1.815 EUR pro beschäftigter Person |
| Wiederholungsfall nach den höheren Strafsätzen | bis 3.600 EUR pro beschäftigter Person |
Die Strafen fallen pro beschäftigter Person und pro Verstoß an. Ein Betrieb mit 50 Beschäftigten ohne § 26-Aufzeichnungen riskiert damit eine Gesamtsumme im fünfstelligen Bereich.
Zum Weiterlesen
Österreich Arbeitszeitgesetz: Aufzeichnungspflicht 2026
Der vollständige Beitrag zur Reform 2018 und der 12/60-Grenze, zur vereinfachten Aufzeichnung, zu All-in-Verträgen und der Deckungsprüfung sowie zu den Sonderregeln für Jugendliche und Schwangere.
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Häufige Fragen zur Zeiterfassung in Österreich
Die Regeln nach AZG und was sie für Ihren Betrieb bedeuten.
Arbeitgeber müssen je beschäftigter Person und je Tag Beginn und Ende der Arbeitszeit, die Ruhepausen einschließlich deren Beginn und Ende sowie die Art der Arbeitszeit aufzeichnen. Die Aufzeichnungen stehen den Beschäftigten auf Verlangen zur Verfügung und sind der Arbeitsinspektion vorzulegen.
Die Aufzeichnung darf auf Papier oder elektronisch erfolgen. Elektronische Systeme müssen jedoch manipulationssicher sein. Die Arbeitsinspektion beanstandet einfache Excel-Dateien, die jede Person ohne Spur ändern kann.
§ 26 Abs. 3 AZG erlaubt sie für Beschäftigte mit regelmäßiger Arbeitszeit: Die Normalarbeitszeit wird einmalig dokumentiert, erfasst werden nur die Abweichungen. Die Arbeitsinspektion legt regelmäßige Arbeitszeit eng aus. Bei Gleitzeit, Telearbeit oder Homeoffice ist die vereinfachte Aufzeichnung in der Praxis nicht haltbar.
Nein. Die Reform 2018 hob die absolute Obergrenze auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich, ohne die Grundlinie von 8 und 40 Stunden anzutasten. Übliche Überstundenarrangements bleiben bei 10 und 50 Stunden. Beschäftigte dürfen Überstunden über diese Werte ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Ja. Leitende Angestellte mit autonomer Entscheidungskompetenz sind von den Arbeitszeitgrenzen ausgenommen, nicht aber von der Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG.
Nein. Die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG bleibt bestehen. Ohne saubere Aufzeichnungen kann sich ein Arbeitgeber in der jährlichen Deckungsprüfung nicht gegen die Forderung verteidigen, das All-in-Gehalt habe die geleisteten Überstunden nicht abgedeckt.
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